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   VGH Hessen, 27.01.1987 - IV N 4/81   

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https://dejure.org/1987,15553
VGH Hessen, 27.01.1987 - IV N 4/81 (https://dejure.org/1987,15553)
VGH Hessen, Entscheidung vom 27.01.1987 - IV N 4/81 (https://dejure.org/1987,15553)
VGH Hessen, Entscheidung vom 27. Januar 1987 - IV N 4/81 (https://dejure.org/1987,15553)
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    BauGB § 165; WoBauErlG § 6

 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BVerwG, 05.08.1988 - 4 NB 23.88

    Voraussetzungen für den Erlaß einer Entwicklungsbereichsverordnung nach § 53 Abs.

    Mit seiner Entscheidung weiche es in materiell-rechtlicher Hinsicht von einem Beschluß des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 27. Januar 1987 - IV N 4/81 -, von einem Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 30. Juli 1984 - Nr. 14 N 83 A.857 -, von einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Bremen vom 12. April 1983, von einem Beschluß des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg vom 5. November 1975 (NJW 1976, 2281 ), von einem Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 4. Juli 1985 - 8 S 1923/83 - und von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 15. Januar 1982 (NJW 1982, 2787) ab.

    Mit dieser Rechtsauffassung weicht das Normenkontrollgericht nicht von der Auslegung ab, die der Hessische Verwaltungsgerichtshof in seinem Beschluß vom 27. Januar 1987 - IV N 4/81 - § 53 Abs. 1 Nr. 4 StBauFG gegeben hat.

    Der von ihr angeführte Beschluß des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 27. Januar 1987 - IV N 4/81 - problematisiert die aufgeworfene Fragestellung ersichtlich nicht.

  • OVG Berlin, 28.11.1997 - 2 A 7.94

    Normenkontrollverfahren; Intertemporales Prozeßrecht; Genehmigungspflicht;

    Selbst dieser Durchführungszeitraum kann noch als zügig im Sinne des § 165 Abs. 3 Nr. 3 BauGB angesehen werden, denn bereits bei den Entwicklungsbereichen nach dem früheren Städtebauförderungsrecht (§ 53 Abs. 1 Nr. 3 StBauFG ; zur gesetzgeberischen Entwicklung in den Jahren 1971-1993 vgl. Krautzberger, WiVerw 1993, S. 85, 86 ff.) galten angenommene Durchführungszeiträume von 15 und 17 Jahren noch als gesetzeskonform (vgl. BGH, Urteil vom 2. Oktober 1986, ZfBR 1987, 110, 112; HessVGH, Beschluß vom 27. Januar 1987, ZfBR 1987, 204, 206; siehe auch die bei Ernst/Zinkahn/Bielenberg, BauGB , Stand: 1. Februar 1997, § 165 Rdnr. 21 dargestellte Rechtsprechung).
  • OLG Frankfurt, 25.06.1990 - 1 W (Baul) 1/90

    Rechtlich zulässige Geltungsdauer von Satzungen über Entwicklungsmaßnahmen;

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